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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 4 SF 2/02   

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https://dejure.org/2002,17303
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 4 SF 2/02 (https://dejure.org/2002,17303)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.06.2002 - L 4 SF 2/02 (https://dejure.org/2002,17303)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - L 4 SF 2/02 (https://dejure.org/2002,17303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZSEG § 2 Abs. 1; ZSEG § 5 Abs. 1; ZSEG § 8 Abs. 1 Nr. 4; ZSEG § 8 Abs. 1 Nr. 3 der Anlage zu § 5
    Befundbericht; Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit eines Gutachtens über den Kausalzusammenhang zwischen einem rechtserheblichen Tatbestand und einer Gesundheitsstörung

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerpflichtigkeit eines Gutachtens über den Kausalzusammenhang zwischen einem rechtserheblichen Tatbestand und einer Gesundheitsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.02.2000 - B 9 SB 10/98 R

    Ersatz der Aufwendungen für Sachverständige bei der Anforderung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 4 SF 2/02
    Soweit der Arzt deshalb kein Gutachten im Sinne des § 8 ZSEG erstattet, sondern nur einen Befundbericht geliefert hat, kann neben der Entschädigung im Sinne der Nr. 3 der Anlage zu § 5 ZSEG nur für nachgewiesene besondere Aufwendungen nach § 11 ZSEG eine Erstattung verlangt werden (vgl auch Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 9. Februar 2000 = B 9 SB 10/98 R = SozR 3-1925 § 5 ZSEG Nr. 1).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2000 - 2 K 2651/99

    Aufwendungen für Notfallpraxis

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 4 SF 2/02
    Der Senat hat nicht darüber zu befinden, inwieweit das Erstellen von Befundberichten überhaupt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt (vgl hierzu Hidien, Zur Umsatzsteuerpflichtigkeit der ärztlichen Gutachtertätigkeit, MedR 2002, 252; BMF - Schreiben vom 8. November 2001 IV D 1 - S 7170 - 201/01 abgedruckt in NZS 2002, 248, 249).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 6 U 189/00

    Anspruch auf Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; Verdrehen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2002 - L 4 SF 2/02
    In dem Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen B. gegen die Tiefbau-BG - Az.: L 6 U 189/00 - erstattete der Antragsteller (Ast) auf Anforderung des LSG gemäß gerichtlicher Verfügung den Befundbericht vom 8. Januar 2002.
  • SG Hildesheim, 26.03.2013 - S 25 KO 7/13
    Der eingereichte Befundbericht ist grundsätzlich nach der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG zu vergüten, weil bei der Anforderung von Befundberichten in sozialgerichtlichen Verfahren der jeweilige Arzt als sachverständiger Zeuge (vgl.: § 414 Zivilprozessordnung (ZPO) herangezogen wird und daher gemäß § 1 Abs. 1 JVEG wie ein Zeuge allein nach den Vorgaben im JVEG zu entschädigen ist (vgl.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Juni 2002 - L 4 SF 2/02 - Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 28. Juni 2009 - S 12 SF 8/08).
  • SG Hildesheim, 26.03.2013 - S 25 KO 1/13
    Der eingereichte Befundbericht ist nach den Regelungen des JVEG und nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu vergüten, weil bei der Anforderung von Befund-berichten in sozialgerichtlichen Verfahren der jeweilige Arzt als sachverständiger Zeuge (vgl.: § 414 Zivilprozessordnung (ZPO) herangezogen wird und daher gemäß § 1 Abs. 1 JVEG wie ein Zeuge allein nach den Vorgaben im JVEG zu entschädigen ist (vgl.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Juni 2002 - L 4 SF 2/02 - Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 28. Juni 2009 - S 12 SF 8/08).
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